Entgeltumwandlung als Sparschwein: Arbeitnehmer kann im Notfall Auszahlung erzwingen
Ein nun bekanntgewordenes Urteil des
Landesarbeitsgerichts Bremen (LAG Bremen, 22.06.2011, 2 Sa 76/10) sorgt für
Erstaunen. Galt bisher die Betriebsrente als unantastbar und schob nach
Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältis der § 2 Abs. 2 Satz 4-7
und § 3 des Betriebsrentengesetzes einen Riegel vor die vorzeitige Auszahlung
einer Betriebsrente, so gilt nach Auffassung der Bremer Richter nun, dass
Arbeitnehmer jederzeit, wenn sie eine Notlage nachweisen können, ihre
Betriebsrente in bare Münze umwandeln können. Dies gilt für den Fall einer
Entgeltumwandlung - im entschiedenen Fall mit einem Arbeitgeberzuschuss.
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