Montag, 17. Dezember 2012

Bundesrat blockiert Kappung von Bewertungsreserven


Der Streit um die Auszahlung von Buchgewinnen der Lebensversicherer aus Zinspapieren geht in die nächste Runde. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Begrenzung wurde von der Länderkammer auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr in den Vermittlungsausschuss überwiesen und damit vorerst gestoppt.

Die anhaltende Niedrigzinsphase führt insbesondere bei Lebensversicherern zu hohen Buchgewinnen, die bei Fälligkeit oder vorzeitiger Kündigung des Vertrags zu 50 Prozent an den Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden müssen.

Die Versicherungswirtschaft argumentiert, dass die höherverzinslichen Titel in der Regel bis zur Fälligkeit gehalten und dann zu 100 Prozent zurückgezahlt würden und die Buchgewinne sich wieder vollständig auflösen. Vorzeitige Auszahlungen würden zulasten der verbleibenden Versicherten-Gemeinschaft gehen.

Die Regierungskoalition wollte helfen; aber schon in den eigenen Reihen kamen Zweifel auf, dass Verbraucher einseitig überfordert werden könnten. Das Finanzministerium besserte zwar per Verordnungsvorschlag mit einer Härtefallregelung nach, der Bundesrat setzte hier dennoch ein Stoppzeichen.

Länderkammer ruft Vermittlungsausschuss an
Die Länder Brandenburg (rot-rot regiert) und Mecklenburg-Vorpommern (rot-schwarz) hatten für die letzte Bundesratsitzung in diesem Jahr beantragt, in der Frage von Verbesserungen der Risikotragfähigkeit der Lebensversicherer den Vermittlungsausschuss anzurufen (VersicherungsJournal 14.12.2012).
Bei manchen kam die Sorge auf, dass mit diesem Votum auch die Umsetzung der Unisex-Tarife zum 21. Dezember gefährdet sei, da beide Vorgänge als Änderungen im Versicherungs-Aufsichtsgesetz (VAG) geplant waren, wobei diese wiederum an das Sepa-Begleitgesetz angekoppelt waren.
Das Sitzungsprotokoll der Bundesratsitzung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Aus der Wiedergabe der Beschlussfassung geht allerdings eindeutig hervor, dass es ausschließlich um die Neuregelung der Bewertungsreserven bei Zinspapieren geht.

Bundesrat will Belastungen nicht einseitig auf Verbraucher abgewälzt sehen

In dem Beschlusspapier des Bundesrats (Bundesratsdrucksache 702/12(B)) heißt es, Ziel des Vermittlungsausschusses müsse es sein, „einerseits die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber andererseits diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen“.
„Für den Bundesrat ist es nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen“, heißt es in dem Beschluss weiter.
Der Länderkammer war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt, dass der CDU-Bundesparteitag in dieser Frage Nachbesserungen verlangt hatte und dasBundesministerium der Finanzen (BMF) bereits eine Härtefallregelung, die die Minderung bei fünf Prozent begrenzt, auf den Weg gebracht hatte.

GDV hält Korrektur bei den Bewertungsreserven für unverzichtbar

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) äußerte sich enttäuscht über die Blockadehaltung der Länderkammer, die zumindest für eine zeitliche Verzögerung führen wird. Allerdings hat die Länderkammer auch Verständnis für die Lage der Versicherer geäußert.
„Eine Korrektur der heute geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren ist unverzichtbar“, erklärte der GDV in Berlin. Die geltende Regelung führe aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zulasten aller übrigen Verträge.
„Die Entscheidung des Bundesrats schadet der Versicherten-Gemeinschaft“, stellt der GDV fest. Die in diesem Jahr aufgrund der Niedrigzinsphase anstehenden Sonderausschüttungen gingen unmittelbar zu ihren Lasten. Von den Regelungen sollen über 95 Prozent der Lebens- und Rentenversicherungs-Verträge betroffen sein

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