Dienstag, 5. Februar 2013

Update 13.02.2013: Nach den Lebensversicherer zu den Banken, die das Geld der Sparer vernichten


Update 13.02.2013:

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Ein Blick auf die aktuellen Zinssätze von Festgeld zeigt: Meist wird die Inflation nicht ausgeglichen. Dadurch vernichten Sparer mit der Zeit einige Spargroschen, was viele nicht wissen. Welche Geldinstitute am wenigsten Inflationsausgleich bieten und welche gut abschneiden

Es sind harte Zeiten für Festgeld-Sparer: Mit den Zinsen, die sie für ihr Geld bekommen, machen sie oft nicht einmal die Inflation wett. Ausgerechnet die Angebote der großen Geldhäuser enttäuschen häufig. Aber es gibt Lichtblicke.

Update 07.02.2013: 

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Die Bewertungsreserven der Lebensversicherer sind weiterhin Gegenstand heftiger Diskussionen. Eine Einigung im Vermittlungsausschuss scheint nicht Sicht.

Dann bleibt jeden einzelnen noch mehr Zeit, um seine Anlagestrategie neu zu überdenken.



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Die Bewertungsreserven auf festverzinslichen Kapitalanlagen haben sich seit Anfang 2011 nach einem Medienbericht wegen explosionsartig erhöht. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollte die Risikotragfähigkeit der Versicherer dadurch gestärkt werden, dass die Bewertungsreserven bei Zinspapieren nicht mehr zur Hälfte an Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Der Bundesrat hat dieses Vorhaben vorerst blockiert. Die Versicherungswirtschaft setzt auf eine Lösung im Interesse der Versicherten-Gemeinschaft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hält eine weitere Absenkung des Garantiezinses voraussichtlich für nicht erforderlich.

Hat diese Diskussion um den Vollzug der Nichtbeteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven mit den Auflagen von BAfIN und Börsenaufsicht zu tun? 
Diese Behörden gaben  vor einiger Zeit den Versicherern den Befehl, sich auf einen Finanzcrash vorzubereiten. Dabei wäre es sinnvoll die extrem hohen Bewertungsreserven aufgrund der Niedrigzinssituation als Sovabilitätspolster zu verwenden. Damit können die Versicherer genügen Eigenkapital nachweisen, um für BAFIN und Co. genügend Eigenmittel schnellstmöglich bereit zu stellen, falls der Fall XY eintreten sollte.
Auf den ersten Blick gehört dem Versicherer dieses Geld überhaupt nicht. Diese Bewertungsreserven werden von den Spareinlagen der Versicherten über die Anlagestrategie des einzelnen Versicherers erwirtschaftet. Und jetzt wollen die Versicherer die hälftige Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven ebenfalls einbehalten/streichen. Ich gestehe dem Versicherer sogar einen teil an den erwirtschafteten Gewinnen zu, als Provisionszahlung für seine positive Anlagestrategie. Der Rest aber bitte zum Kunden.
Glaube 2005 hat der Bundesgericht entschieden, dass der Versicherungsnehmer ein Recht auf Beteiligung an den Bewertungsreserven genießt, aufgrund des genannten Grundes der Spareinlagen. Jetzt wird dieser Beschluss wieder einmal mit Füssen getreten, solange die Dämme nicht brechen, könnte es für die Versicherungsnehmer gut ausgehen. Aber darauf verlassen sollten Sie sich auch nicht. Lieber jetzt handeln, und in Sachwerte mit garantieren Zins von 5,5 % vor Steuern investieren (Laufzeit 5 Jahre, mit vierteljährlicher Auszahlung) als im nachhinein über die Versicherer Geld zu verlieren.


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