wer-hat-anspruch-auf-intelligenzrente
Die Intelligenzrente war eine staatliche Zusatzversorgung in der DDR. Ausgewählte Berufsgruppen wurden durch eine Urkunde einbezogen oder konnten der Zusatzversorgung beitreten. Bei Renteneintritt gab es Zusatzleistungen. Die Bundesregierung hat 1991 diese Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung überführt. Mittlerweile bestehen solche Ansprüche auch ohne Urkunde. Wen betrifft das?
Was es nicht im verborgenen alles gibt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Schreiben Sie mir Ihren Kommentar, freue mich darauf