Montag, 22. April 2013

Schweizer Bankguthaben können enteignet werden


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Achtung, an alle die Kunden bei einer Schweizer Bank sind. Die Guthaben können im Falle einer Schieflage der Bank konfisziert werden, genau wie in Zypern geschehen. Die FINMA hat still und heimlich die Bankgesetze geändert, die einen sogenannten Bail-In erlauben. Auch in der Schweiz ist damit die Sicherheit des Geldes auf dem Konto nicht mehr gewährleistet. Wenn die Behörden es für notwendig erachten werden die Guthaben zur Rettung der Bank einkassiert. 

Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: Schweizer Bankguthaben können enteignet werden http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2013/04/schweizer-bankguthaben-konnen-enteignet.html#ixzz2RBl8stMK


Still und heimlich wurde auch hier das Gesetz neu geregelt. Für den größten Kapitalraub aller Zeiten.

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