Montag, 27. Mai 2013

Aufruf an alle Bürger Deutschlands: Wollen Sie Ihr Sparguthaben und notfalls auch...




Wollen Sie Ihr Sparguthaben und notfalls auch Ihr Leben für die Rettung der Banken geben?

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Richtlinie, die, wenn sie in Kraft tritt, in ganz Europa griechische und zypriotische Verhältnisse und schlimmeres schaffen wird – also Massenarmut, Hunger und frühen Tod. Denn bei künftigen drohenden Insolvenzen von Großbanken sollen unsere Ersparnisse, Altersrenten, Pensionskassen und das Betriebskapital von Unternehmen eingezogen und in Eigenkapital der Bank umgewandelt werden.
Das „Zypern-Modell“, das laut...... weiterlesen hier


Leserinformation 27.05.2013 von www.Hartgeld.com


nach weiterer Recherche kann ich noch folgende Informationen liefern, die vielleicht auch für andere Leser von Interesse sind:
Die Europäische Kommission hat am 06.06.2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten veröffentlicht, die sog. Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie  (2012/0150 COD). Gemäß den dortigen Artikeln 37 bis 51 sollen die sog. Abwicklungsbehörden die Befugnis erhalten, die Forderungen von nicht abgesicherten Gläubigern eines ausfallenden Kreditinstituts abzuschreiben und Forderungen in Eigenkapital umzuwandeln, sog. Bail-In-Instrumente. Demgemäß sollen vorrangig die Anteilsinhaber haften und nachrangig die Gläubiger, also auch die Einleger, d.h. Sparer (wie bereits in Zypern erprobt).
Auf diesen Richtlinienvorschlag nimmt der am 17.05.2013 vom Bundestag angenommene Regierungsentwurf des Gesetzes "zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen" (BT-DS 17/12601, im folgenden: "Bail-In-Gesetz") einleitend Bezug.
Wörtlich heißt es dort u.a.: "(...) Die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie schafft europäisches Recht (...)". Damit wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass die europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie schon vom Europäischen Parlament und Rat erlassen wurde. Tatsächlich handelt es sich aber nach wie vor nur um einen Richtlinienvorschlag.
Ungeachtet dessen wird durch das am 17.05.2013 beschlossene Bail-In-Gesetz aber bereits genau das im Richtlinienvorschlag vorgesehene Instrumentarium in deutsches Recht umgesetzt:
Durch den in das Kreditwesengesetz einzufügenden § 47 f wir die BAFIN (als deutsche Abwicklungsbehörde) verpflichtet, für systemgefährdende Kreditinstitute Abwicklungspläne zu erstellen, und zwar nach u.a. folgenden Grundsätzen:
1. möglichst keine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel,
2. vorrangige Haftung der Anteilsinhaber und
3. nachrangige Haftung der Gläubiger (Sparer).
Da die Bundesregierung den Entwurf des Bail-In-Gesetzes bereits am 08.02.2013 dem Bundesrat "als besonders eilbedürftig" zur Stellungnahme übersandt hat (also schon vor dem Zypern-Testfall) und dieses Gesetzesvorhaben in quasi vorauseilendem Gehorsam betreibt (die europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie liegt ja nur als Vorschlag vor), drängt sich die Frage auf: Was ist der Grund für diese Eile? Besteht ein Zusammenhang mit der Hauptsacheverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen ESM/EZB am 11./12.06.2013? Ich finde das sehr spannend.

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