Eine interessante Zusammenfassung, auf was geachtet und beachtet werden muss. Ein Bericht von Helmut Zermin, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.
Scheidung: Gesetzliche Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge
Ehen dauern nicht mehr ein Leben lang. Die Scheidungsrate zeigt steigende Tendenz. Nach einer Scheidung müssen Betroffene ihr Leben in vielen Bereichen, an die zunächst häufig gar nicht gedacht wird, neu organisieren. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was nach einer Scheidung mit gesetzlichen Versicherungen und der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) passiert. Gesetzliche Versicherungen und betriebliche AltersvorsorgeWas passiert mit der gesetzlichen Rentenversicherung nach einer Scheidung?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenversorgung oder den berufsständischen Versorgungswerken im sogenannten gesetzlichen Versorgungsausgleich geteilt und alle gesetzlichen Rentenleistungen durch Umbuchung zwischen den Rentenversicherungsträgern so weit automatisch ausgeglichen, dass letztlich beide Ehepartner einen Anspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung begründen.Der Ehepartner, der mit dem höheren Rentenanspruch aus der Ehezeit aufwarten kann, muss die Hälfte davon an den anderen abtreten. Dafür werden die zu Beginn der Ehe erreichten Rentenansprüche von den am Ende der Ehe bestehenden Ansprüchen abgezogen. Was bleibt, wird geteilt.
Beispiel 1: Hatte z. B. der Mann während der Ehe in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Anwartschaft auf eine Monatsrente von 700 Euro erworben und die Frau eine von 300 Euro, so erhalten von der Gesamtanwartschaft von 1000 Euro Mann und Frau je 500 Euro.Beispiel 2: Ist der Mann Beamter, und hat während der Ehe einen monatlichen Pensionsanspruch von 800 Euro erlangt, die Frau dagegen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Anwartschaft von 200 Euro, dann wird die Pension des Mannes um 300 Euro gekürzt und in dieser Höhe eine Anwartschaft für die Frau in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet. Beide haben unter dem Strich ebenfalls Pensions- und Rentenanwartschaften von je 500 Euro.Da nach der Scheidung jeder selbst in sein eigenes Rentenkonto einzahlt, kann die Höhe der Rente oder Pension bei Fälligkeit für beide natürlich durchaus unterschiedlich ausfallen.
Achtung: Der Versorgungsausgleich kann in einem Ehevertrag natürlich auch anders geregelt werden.
monero-Tipp: Wenn Sie nach einer Scheidung Renten- oder Pensionsansprüche auf das Rentenkonto Ihres geschiedenen Ehepartners übertragen müssen, sollten Sie Ihre dadurch einstehende Versorgungslücke so bald wie möglich durch private Vorsorge schließen. Dazu bietet sich eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung an. Nach einer Faustregel benötigen Sie dabei für 50 Euro Rentenverlust eine Versicherungssumme von ca. 10.000 Euro.Was passiert mit der betrieblichen Altersversorgung bei Scheidung?
Im Gegensatz zu Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung (BAV) privatrechtlicher Natur. Die während der Ehe erworbenen Ansprüche werden daher meist im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geteilt, also nicht auf dem Weg der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern durch Realteilung bei Fälligkeit der Betriebsrente.
Diese Regelung gilt immer dann, wenn die betriebliche Altersversorgung wiederkehrende Rentenleistungen vorsieht. Der geschiedene Ehepartner kann die auf die Ehezeit entfallene Teilversorgung allerdings erst bei Fälligkeit der Betriebsrente im Alter oder bei Berufsunfähigkeit des Ex-Partners verlangen.monero-Tipp: Weil geschiedene Ehepartner die auf die Ehezeit entfallene Teilleistung erst bei Fälligkeit der Betriebsrente im Alter oder bei Berufsunfähigkeit verlangen können, dürfen Sie diese Leistungen beim Versorgungsausgleich nicht vergessen.Was geschieht mit der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer Scheidung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, der andere Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert. Vorausgesetzt, der andere Ehepartner und die Kinder sind entweder einkommenslos oder erzielen nur geringe Einnahmen (Grenze 2012 derzeit 400 Euro monatlich).Bei einer Scheidung entfällt dieser Anspruch. Die bisher "Familienversicherten", die bisher kostenlos über die gesetzliche Krankenversicherung des Ehepartners mitversichert waren, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach der rechtskräftigen Scheidung um eine eigene freiwillige Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse bemühen.Wer diese dreimonatige gesetzlich vorgeschriebene Frist versäumt, müsste hinterher jegliche Arztbesuche, Medikamente und sonstige medizinische Leistungen selbst bezahlen.
Sind beide Ehepartner zum Scheidungszeitpunkt berufstätig, ändert sich an den Krankenversicherungsverhältnissen nichts.Kinder werden im Rahmen der Familienversicherung in der Regel bei dem Ehegatten beitragsfrei mitversichert, dem das Sorgerecht zugesprochen wird.Lesen Sie mehr zum Thema "Scheidung und Versicherung" in meinen Artikeln:
- Was passiert nach Scheidung mit privaten Versicherungen?
- Bei welchen Versicherungen wird der Zugewinnausgleich nach einer Scheidung wirksam?
Quelle. Monero
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Montag, 6. Februar 2012
Scheidung: Was passiert mit Versicherungen und Altersvorsorge
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