Kredit-Bearbeitungsgebühr unzulässig
Verbraucher sollten Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den
Zinsen für einen herkömmlichen Kredit nicht akzeptieren
Immer wieder stellen Banken Bearbeitungsgebühren für
den Abschluss eines Verbraucherkredits in Rechnung - widerrechtlich, wie ein
Oberlandesgericht feststellt. Kunden sollten zuviel gezahlte Gebühren
zurückverlangen.
Dresden - Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite, wie sie viele Banken
und Sparkassen verlangen, sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az:
8 U 662/11) zufolge nicht zulässig. Verbraucher sollten daher zuviel gezahlte
Bearbeitungsgebühren zurückfordern, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Sie
rechnet damit, dass auf die Banken und Sparkassen hohe Rückforderungsansprüche
von Kreditnehmern zukommen.
Banken und Sparkassen
verlangen die Bearbeitungsgebühren zusätzlich zu den Zinsen. Sie begründen dies
mit ihrem Beratungsaufwand und der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden. In
dem nun entschiedenen Fall berechnete die Sparkasse Chemnitz 2 Prozent des
ursprünglichen Kreditbetrags. Dies erklärte das Oberlandesgericht Dresden für
unzulässig. Da die beklagte Sparkasse ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof
(BGH) zurücknahm, ist das Urteil nun rechtskräftig, wie die Verbraucherzentrale
Sachsen mitteilte.
Mit den Bearbeitungsgebühren für Kredite wollten Banken und Sparkassen sich
"einmal mehr für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, bezahlen
lassen", erklärte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale, Andrea Heyer. Dass
dies unzulässig sei, sei bekannt - "dennoch werden immer wieder derartige
Preisklauseln kreiert".
rei/afp
In Zeiten der Finanzkrise muss das Rücklagenloch irgendwie gefüllt werden, Dienstleistung die noch zusätzlich entlohnt werden muss. Ein Verbrechen an die Verbraucher, und das tolle daran, keiner regte sich bisher auf. Wieviel Millionen oder Milliarden spülte diese Regelung in den Rachen der Banken. Unverschämt!!!
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