Auch ein Grund, warum die
Beiträge für die PKV steigen, und die GKV auf Ihre Rücklagen beharrt.

Die
Gesamtkosten der 2.045 Krankenhäuser sind im vergangenen Jahr um fast fünf
Prozent auf über 83 Milliarden Euro gestiegen. Dabei wurden 18,3 Millionen
Patienten vollstationär behandelt. Die durchschnittlichen Kosten pro
Krankenhausaufenthalt summierten sich auf fast 4.000 Euro. Auf Ebene der
einzelnen Bundesländer gibt es Unterschiede von über 1.000 Euro je
Behandlungsfall, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis)
zeigen.
Im Jahr
2011 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) die Kosten für
vollstationäre Behandlungen in den 2045 (2010: 2.064) deutschen Krankenhäusern
um 4,6 Prozent auf 83,4 Milliarden Euro angestiegen.
Wie im
Vorjahr (VersicherungsJournal 14.11.2011)
stellten die Personalkosten mit 49,5 Milliarden Euro der größte Kostenblock
dar. Die Sachkosten beliefen sich auf 31,7 Milliarden Euro.
In den
Gesamtkosten sind 10,8 Milliarden Euro für nicht stationäre Leistungen wie
Kosten für die Ambulanz oder für Forschung und Lehre enthalten. Die Kosten für
die rein stationäre Krankenhausversorgung lagen somit bei 72,6 Milliarden Euro.
Die
höchsten Behandlungskosten fallen in Hamburg an
Nach den
vorläufigen Destatis-Ergebnissen ergeben sich für das vergangene Jahr je
Krankenhausaufenthalt durchschnittliche Kosten von 3.960 Euro. Gegenüber 2010
(3.862 Euro) zeigt sich ein Kostenanstieg von 2,5 Prozent.
Auf Ebene
der Bundesländer war eine vollstationäre Behandlung in einem der 47 Hamburger
Krankenhäuser am teuersten. Durchschnittlich fielen hier Kosten von 4.628 Euro
an. Bremen rangiert mit Kosten von 4.470 auf Rang zwei.
Über
4.000 Euro müssen im Durchschnitt auch in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Hessen und dem Saarland für eine Krankenhausbehandlung bezahlt werden.
Brandenburg
hat die geringsten Kosten
Von den
alten Bundesländern liegt Nordrhein-Westfalen (401 Krankenhäuser) mit
durchschnittlichen Kosten je Fall von 3.876 Euro unter der Marke von 4.000
Euro. Auch Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie Schleswig-Holstein bleiben
darunter.
Die
geringsten Kosten fielen in Brandenburg an. In den 53 Krankenhäusern kostete
eine Behandlung im Durchschnitt 3.570 Euro. Im Vergleich zu Hamburg macht der
Unterschied 1.058 Euro aus. Eine Behandlung in einem der 39 Krankenhäuser in
Mecklenburg-Vorpommern ist mit durchschnittlichen Kosten von 3.575 Euro
gleichermaßen kostengünstig.

Die
Kosten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen jeweils knapp unter
3.700 Euro und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 3.960 Euro.
Neben einer privatärztlichen Liquidation werden bei Krankenhausaufenthalten von Privatpatienten häufig unnötige Untersuchungen vorgenommen. Dies führt natürlich dazu dass die Durchschnittskosten von Privatversicherten weit über denen von gesetzlich krankenversicherten Patienten liegen. Eine derzeit diskutierte Änderung der ärztlichen Gebührenordnung zwischen den Kliniken und der privaten Krankenversicherung ist bisher Ergebnislos geblieben.
AntwortenLöschenDas ist vollkommen richtig, nur die Krankenhäuser kämpfen ums überleben, um Ihren auf Pump finanzierten Klinikausbau weiterhin zu finanzieren. Die PKV zahlt, und prüft augenscheinlich die Rechnungen nicht genau nach. Dort sollte man ebenfalls mit Kontrollen ansetzen, und nicht alles blind anweisen. Damit erledigen sich unnötige Behandlungen die mit der gestellten Diagnose nichts zu tun haben. Abtretungsvollmacht im Krankenhaus beantragen, dann rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrer PKV ab. Die nächste BAP sollte somit abgemildert oder ausgesetzt werden.
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