Dienstag, 4. Dezember 2012

Pflegetipp: Umgehung der Rentenversicherungspflicht für die pflegenden Angehörigen


Geldtipps Pflegeversicherung: Wenn-sich-viele-Angehoerige-die-Pflege-teilen-entfaellt-die-Rentenversicherungspflicht
Wer Zuhause sich um einen Pflegebedürftigen kümmert, der kann sich höhere gesetzliche Rentenansprüche sichern. Wichtig ist jedoch, dass man sich unter mehreren Personen nicht zu sehr aufteilt. Eine Mindestzeit der Pflege ist Voraussetzung.

Wer einen Pflegebedürftigen in dessen häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert und erwirbt über die Pflegezeit Rentenansprüche. Dafür muss die Pflege allerdings mindestens 14 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Wenn mehrere Angehörige sich an der Pflege beteiligen, sollten sie darauf achten, dass sie sich in puncto Rentenversicherung nicht tot teilen. Dies gilt dann, wenn auf jeden Einzelnen weniger als 14 Stunden entfallen. Genau über einen solchen Fall entschied das Sozialgericht Mainz am 9.7.2012 (Az. S 13 R 576/09). Wer aufpasst, kann allerdings dieser Falle entgehen.

Meine persönliche Empfehlung, denn Pflege kann jeden treffen, und Ihr Vermögen auffressen. 
Durchschnittliche Pflegekosten/Jahr ca. 22.000 Euro in Form eigener Zuzahlung.


hier klicken für mehr Informationen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Schreiben Sie mir Ihren Kommentar, freue mich darauf