Montag, 14. Mai 2012

Alterungsrückstellung PKV sollen flexiber eingesetzt werden


PKV will Alterungsrückstellungen flexibler einsetzen

Die Diskussionen über starke Beitragsanhebungen in der PKV reißen nicht ab. Dabei rechnen sich die einen schön, auch wenn einzelne eklatante Beitragssprünge eingeräumt werden. Auf der anderen Seite wird innerhalb einer Zeitspanne von 13 Jahren gegenüber der GKV ein etwa doppelt so hoher Beitragsanstieg in der PKV festgestellt. Die PKV wirbt unterdessen bei der Politik für eine flexiblere Handhabung der Alterungsrückstellungen, um Beitragserhöhungen schon vor dem 60. Lebensjahr abfedern zu können.
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Wie aus Kreisen des Verbands der privaten Krankenversicherung e.V. verlautete, ist man mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der BaFin darüber im Gespräch, dass die Alterungsrückstellungen flexibler eingesetzt werden können. Dadurch sollen Beitragssteigerungen bereits vor dem 60. Lebensjahr abgemildert werden können.
Ergänzend hieß es in Vorstandskreisen eines der marktführenden PKV-Unternehmen, zum einen müsse in der Altersgruppe der 45- bis 60-jährigen PKV-Versicherten mehr getan werden dürfen, wofür man die Alterungsrückstellungen flexibler einsetzen können müsse.
Zum anderen sollte die Schwelle, ab der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen eine Beitragserhöhung auslösen können, auf fünf Prozent abgesenkt werden. Im Ergebnis würde dies zu häufigeren, aber kleineren Beitragsanpassungen führen.

Billig-Tarife sollen in der PKV keinen Platz mehr haben

Markante Beitragserhöhungen können sich vor allem bei Billigtarifen ergeben, die zudem noch einen hohen Selbstbehalt haben. Wenn man etwa Kostensteigerungen über drei Jahre von 15 Prozent auf einen Billigtarif-Beitrag mit 1.000 Euro Selbstbehalt im Jahr weitergebe, seien Beitragsanhebungen um 30 Prozent durchaus möglich, hieß es in den Kreisen weiter.
Tarife, die nicht einmal den Leistungsumfang der GKV abbildeten, gehörten nicht in die PKV. Ein PKV-Tarif sollte wenigsten „GKV plus x“ sein.
In den Kalkulationen dürften erwartete Kostensteigerungen nicht eingehen. Die Deutsche Bundesbank habe hier ihr Veto eingelegt, da die Annahme von Preissteigerungen inflationsfördernd sei. Von daher dürfe man in den Beiträgen erwartete Kostensteigerungen nicht vorwegnehmen.

Für die Krankenversicherten zählt der zu zahlende Beitrag

Für den PKV- und GKV-Versicherten zählt letztlich nur das, was er jeden Monat an seinen Krankenversicherer tatsächlich zu bezahlen hat. Dabei merkt der PKV-Versicherte sofort, wenn sein Beitrag erhöht wird. Im umlagefinanzierten System zahlt der GKV-Versicherte mit jeder Gehalterhöhung (sofern er insgesamt unterhalbder Beitragsbemessungs-Grenze bleibt) mehr an seine Krankenkasse, obwohl der Beitragssatz bei 15,5 Prozent unverändert bleibt.
In den PKV-Kreisen wurden Berechnungen des Iges Instituts heftig kritisiert, das ohne konkretes Datenmaterial Beitragserhöhungen in der PKV von 55 Prozent und in der GKV von 32 Prozent über 13 Jahre geschätzt habe. Stattdessen wurde auf Erkenntnisse von Assekurata und des Map-Reports verwiesen, die deutlich geringere durchschnittliche Beitragserhöhungen ermittelt hätten.
Letztlich vollständige Daten hat wohl nur die BaFin. In die Auswertung seien „alle Krankenversicherungs-Unternehmen einbezogen worden, die die substitutive Krankenversicherung betreiben“, erklärte eine Sprecherin der Aufsicht gegenüber dem VersicherungsJournal.
Danach stiegen die Beiträge in der PKV von 2009 auf 2010 um 7,27 Prozent und im Durchschnitt von elf Jahren um 5,2 Prozent (VersicherungsJournal 23.4.2012). In den PKV-Kreisen wurde kritisiert, dass hier auch die ab 2000 zur Stärkung der Alterungsrückstellungen vorgenommen Beitragserhöhung um zehn Prozent mit eingerechnet sei.


Quellen: versicherungsjournal.de

1 Kommentar:

  1. Wie sieht es mit Anspruch auf Alterungsrückstellung aus, wenn die PKV (in diesem Falle die DKV) dem Kunden gekündigt hat? Ich lebe in den USA, und das wusste die DKV auch, als sie mich 1997 als Kunden aufnahm. 12 Jahre lang klappte alles bestens, außer dass meine Beiträge immer teurer wurden - offensichtlich steckte dahinter das Versprechen, mich später von der Alterungsrückstellung profitieren zu lassen. Als ich 2010 und 2011 vorübergehend in Deutschland wohnte, blieb meine Mitgliedschaft ohne weiteres bestehen. Als ich aber Ende 2011 in die USA zurückging, erhielt ich aus heiterem Himmel eine Kündigung: Die DKV versichere keine Kunden in den USA mehr. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kommentare zur Rechtslage? Bin gespannt; vielleicht können sich ja mal mehrere „Opfer“ beraten.

    Georg

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